EU: Kommission stärkt Transparenzvorschriften
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag angenommen, der die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter voranbringen und die Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts steigern soll.
Der Vorschlag ist die erste Initiative zur Umsetzung des Aktionsplans für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung vom Februar 2016 und Teil umfassenderer Bemühungen zur Förderung der Transparenz im Steuerbereich und zur Bekämpfung missbräuchlicher Steuerpraktiken. Deshalb legte die Kommission parallel dazu auch eine Mitteilung vor, mit der sie auf die Enthüllungen in den sog. Panama Papers reagiert.
Entsprechend der Ankündigung im Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung schlägt die Kommission eine Stärkung der Befugnisse der Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der EU (FIU) vor. Gleichzeitig sollen die Risiken von Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit virtuellen Währungen vermindert werden. Um den Missbrauch virtueller Währungen zu verhindern, sollen Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter von elektronischen Geldbörsen in den Geltungsbereich der Geldwäsche-RL einbezogen werden. Diese Einrichtungen müssen künftig ihre Kunden im Zuge ihrer Sorgfaltspflichten kontrollieren. Damit wird der Anonymität solcher Transaktionen ein Ende gesetzt. Daneben schlägt die Kommission die Einschränkung anonymer Zahlungen mittels Guthabenkarten durch eine Senkung der Schwellenbeträge (für die keine Identitätsangabe erforderlich ist) von € 250,- auf € 150,- sowie strengere Anforderungen an die Überprüfung der Kunden vor. Auch werden stärkere Kontrollen bei risikobehafteten Drittländern gefordert.
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