AG Düsseldorf: Rechtliche Einheit von Mobiltelefon- mit D2-Kartenverkauf
BGB §§ 626, 634
AG Düsseldorf Urteil 15.6.2000 34 C 3564/00; rechtskräftig Leitsatz der Redaktion Wird im Zusammenhang mit einem für mindestens zwei Jahre abzuschließenden entgeltlichen Vertrag über die Nutzung eines Mobilfunknetzes (hier: D2-Kartenvertrag) ein verbilligt zu erwerbendes Mobiltelefon verkauft, so kann bei Wandelung des Telefonkaufs auch der Kartenvertrag fristlos gekündigt werden. MMR 4/2001 |