IASB veröffentlicht Entwurf zu LieferantenfinanzierungsvereinbarungenIRZ, Heft 1, Januar 2022, S. 15 Am 26. November 2021 hat der IASB ein Entwurfsdokument mit dem Titel ED/2021/10 „Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7)“ veröffentlicht, mit denen zusätzliche Angabevorschriften und Anwendungshilfen innerhalb der bestehenden Vorschriften zur Darstellung von Finanzierungsverhältnissen ergänzt werden. Berichtende Unternehmen würden dadurch erstmals explizit verpflichtet, qualitative und quantitative Informationen über Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Das Projekt zur Standardergänzung geht auf eine Agendaentscheidung zu Reverse-Factoring-Verhältnissen aus dem Jahr 2020 zurück, die zu Reaktionen von Anlegern und Analysten geführt hat, die bemängelten, dass die Informationen, die Unternehmen unter Anwendung der bestehenden IFRS-Vorschriften über Reverse-Factoring-Vereinbarungen in den Abschluss aufzunehmen haben, nicht vollständig Informationsbedürfnisse der Anleger erfüllen. Deshalb hat der IASB ein eng umrissenes Standardpflegeprojekt aufgesetzt, um IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ so zu ergänzen, dass von den berichtenden Unternehmen zusätzliche qualitative und quantitative Informationen über Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen bereitzustellen wären. Im Einzelnen werden von ED/2021/10 folgende Kernvorschläge zur Erläuterung von Reverse-Factoring-Vereinbarungen unterbreitet:
Der IASB bittet um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen bis zum 28. März 2022.
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