EU-Verordnung zur verpflichtenden Anwendung des ESEF-Berichtsformats
IRZ, Heft 7/8, Juli/August 2019, S. 292
Die Europäische Kommission hat am 29. Mai 2019 eine Verordnung veröffentlicht, nach der alle börsennotierten Unternehmen in der gesamten Europäischen Union verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 digital als Inline-XBRL-Dokumente einzureichen (vgl. u.a. Zwirner/Lindmayr, IRZ 2019, 284). Diese Verpflichtung ist in den EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht, da sie, im Gegensatz zu einer Richtlinie, nicht der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bedarf.
|
mehr...
|