Neuer Arbeitskreis Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR)Am 4.7.2022 fand die erste Sitzung des BVBC-Arbeitskreises (AK) Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) in Hamburg statt. In dieser Sitzung wurde die Ausrichtung des Arbeitskreises festgelegt. Dazu hat der BVBC-AK bereits entschieden, an der aktuell laufenden Konsultation zu den Entwürfen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards; EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards) der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group; Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung) teilzunehmen.
Praxis-Info!
Hintergrund Die erste Sitzung des neuen BVBC-Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) fand am 4.7.2022 in den Räumen des AGA Unternehmensverbands in Hamburg statt. An der Veranstaltung nahmen insgesamt 26 Personen teil, die entweder nach Hamburg gekommen sind oder sich online zugeschaltet haben. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaftsprüfung und Beratung, Unternehmensverbänden sowie Unternehmensvertretern verschiedener Branchen zusammen. In der ersten Sitzung wurde die Ausrichtung des Arbeitskreises festgelegt, welche zum einen den Austausch unter den Mitgliedern in den Vordergrund stellt und zum anderen auch die Einflussnahme auf aktuelle Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung anstrebt. Der Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zurzeit sehr dynamisch aufgrund der steigenden Anforderungen durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU und die in diesem Rahmen entwickelten Entwürfe der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS). Der aktuell dem EU-Parlament übergebene Stand der CSRD sieht vor, dass ab 2025 alle großen Kapitalgesellschaften, die zurzeit nicht der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, und ab 2026 auch kapitalmarktorientierte KMU über Nachhaltigkeitsbelange zu berichten haben. Darüber hinaus werden mittelbar besonders viele KMU betroffen sein.
Weiteres Vorgehen Prof. Dr. Stefan Müller wurde mit der Einrichtung des Arbeitskreises beauftragt, um dem Mittelstand in Bezug auf die sich rasant entwickelnden Regulierungen eine (weitere) Stimme zu verleihen. In Anbetracht der steigenden Anforderungen wurde schon in der ersten Sitzung angeregt über die aktuellen Entwicklungen und die Entwürfe zu den ESRS diskutiert. Besonders intensiv erörtert wurden
Anlass dazu gaben kurz zuvor bekannt gewordene neue EU-Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte. Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 21.6.2022 eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erzielt. Der Vorschlag zielt darauf ab, Lücken in den geltenden Vorschriften über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen zu schließen, deren Qualität für eine angemessene Berücksichtigung insbesondere durch Kapitalmarktakteure bislang als unzureichend angesehen wird (mehr dazu hier). Aus Mittelstandssicht ist sehr bedeutsam, dass im zugrunde liegenden EU-Dokument ausdrücklich anerkannt wird, dass den vielen KMU, die durch die verpflichtende Betrachtung der gesamten Lieferkette und Geschäftsbeziehungen mittelbar betroffen sind, Erleichterungen gewährt werden müssen. Konkret heißt es im Interinstitutionellen Dossier: 2021/0104(COD) 6292/22 vom 18.2.2022 auf S. 5: „Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Unternehmen, die aufgrund fehlender Angaben von Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht in der Lage sind, bestimmte Informationen bereitzustellen, insbesondere KMU, während eines dreijährigen Übergangszeitraums Flexibilität eingeräumt wird.“ Die Herausforderungen sind dennoch erheblich. Viele Unternehmen müssen ihre internen Systeme, etwa zum Risikomanagement und zur Informationsgenerierung, umbauenoder aber neue aufbauen, eine auch vom AK-Leiter Prof. Dr. Stefan Müller schon häufiger ausgesprochene Empfehlung. Etwas mehr Zeit gibt Luft, sollte jedoch nicht zur Untätigkeit verleiten. Und ob Kreditanalysten entsprechend den etwas zeitlich gestreckten Regulierungsvorgaben warten werden, steht ohnehin auf einem anderen Blatt.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld
BC 8/2022
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