Titelthema Rationalisierung der JahresabschlußarbeitenBuchführung / Rechnungslegung / Jahresabschluß Ludger Spindeldreier IDW Rechnungslegungsstandard zur Aufstellung des Lageberichts S. 241 Alfred Berner Effiziente Inventurverfahren und Vereinfachung der Vorratsbewertung S. 245 Dr. Bernd Erle Drohverlustrückstellungen S. 249 Steuerrecht Hermann Dewein Bilanzberichtigung/Bilanzänderung S. 253 Wirtschaftsrecht Michael A. Nückel Die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche unter besonderer Berücksichtigung des Rechnungswesens S. 258 Buchtip S. 252 BVBC-Nachrichten S. 261 Impressum S. XI | Fehlende Reform des Bilanzsteuerrechts Das über 100 Jahre alte Bilanzsteuerrecht wird bis auf weiteres seine ‹alten Kleider› tragen; denn auch in der aktuellen steuerpolitischen Diskussion geht es mehr um Bemessungsgrundlagen und Tarife, weniger aber, um nicht zu sagen: gar nicht, um die systematische Reform der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Die Änderungsvorhaben zur Objektivierung der Gewinnermittlung bzw. die Einschränkung der Bildung stiller Reserven (z.B. Abschaffung des Verlustrücktrags, Einschränkung der Rückstellungsbildung, Wegfall der Ansparabschreibung, Wertaufholungsgebot für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.1998) sind mehr unter dem Aspekt der Gegenfinanzierung einer Unternehmenssteuerreform zu sehen. Aufgrund der Anbindung des Bilanzsteuerrechts an das Handelsrecht und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bestimmen der Gläubigerschutz und damit die Ausschüttungsbegrenzung auch die steuerrechtliche Gewinnermittlung. Darüber hinaus wird der Grundsatz des ‹true and fair view› im Europarecht und in den internationalen Rechnungslegungsvorschriften über kurz oder lang zu einer Anpassung des Handelsrechts und – über den Maßgeblichkeitsgrundsatz – auch des Steuerrechts führen. Steuerrechtlich ist jedoch die gleichmäßige Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit maßgebend. Aus sich heraus läßt der bilanzsteuerrechtliche Teil des Einkommensteuergesetzes (§§ 4 bis 7 EStG) kein einheitliches System erkennen: Auf der einen Seite sind beim Bilanzansatz die GoB maßgeblich (§ 5 Abs. 1 EStG), auf der anderen erfolgt im gleichen Atemzug eine Distanzierung von dieser Bestimmung (§ 5 Abs. 2 bis 6 EStG). In Bewertungsfragen geht das Bilanzsteuerrecht bereits heute eigene Wege (§§ 6, 7 EStG). Die Grundlagen sind nach wie vor nicht abschließend geklärt (z.B. Wirtschaftsgut, verdeckte Einlage, Nutzungsrechte, Rückstellungsbildung). Es ist daher an der Zeit, das Bilanzsteuerrecht vom System der GoB und des Handelsrechts abzukoppeln. Noch weiter geht Dr. Weber-Grellet, Richter am BFH, der für den ‹Königsweg› plädiert, die bilanzielle Gewinnermittlung vollständig durch die Überschußrechnung abzulösen (vgl. DStR 35/98, S. 1343 ff.). Die Überschußrechnung begnügt sich mit der Erfassung der Betriebseinnahmen und -ausgaben im Veranlagungszeitraum und verlangt keine Bestandskonten oder Inventur. Die umstrittenen Bereiche der Gewinnrealisierung, Ausweis von Verbindlichkeiten und Rückstellungen und aktiven sowie passiven Rechnungsabgrenzungsposten entfallen. Denn, so Weber-Grellet, «der Pfad der steuerlichen Tugend führt entlang den Zahlungsströmen». Vorschau Die voraussichtlichen Themen der BC-Dezember-Ausgabe 1998: - Euro-Pricing;
- Euro-Umstellung: Aktuelle DV-Entwicklungen im Rechnungswesen;
- Euro-Einführung: Konsequenzen für den Zahlungsverkehr, die Kassen- und Kontoführung;
- Euro-Einführungsschreiben des BMF;
- Umstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung auf den Euro.
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