Kostenübernahme des Arbeitgebers für ''FPZ-Rückenkonzept'' kein Arbeitslohn
BFH-Beschluss vom 4.7.2007, VI B 78/06
Arbeitgeberzuschüsse für die regelmäßige Teilnahme am FPZ-Rückentraining an unter medizinischen Gesichtspunkten ausgesuchte, an Bildschirmarbeitsplätzen eingesetzte Arbeitnehmer führen als Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zu steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.
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Problemstellung Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern immer häufiger Leistungen nach dem sog. FPZ-Rückenkonzept an (FPZ = Forschungs- und Präventionszentrum). Träger des FPZ-Rückenkonzepts ist die Forschungs- und Präventions-GmbH in Köln bzw. die FPZ-Stiftung in Berlin. Aus der Erkenntnis heraus, dass die wirbelsäulenstabilisierende Muskulatur eine Schlüsselfunktion für die Vorbeugung und Beseitigung von Rückenschmerzen hat, entwickelte das FPZ eine analysegestützte medizinische Trainingstherapie zur Stärkung der Wirbelsäulenmuskulatur (FPZ-Konzept). Die Stärkung des Muskelkorsetts soll durch ein langfristiges und konsequent kontrolliertes Training erreicht werden. Das Angebot umfasst:
Fraglich war, ob Arbeitgeberzuschüsse zu Gunsten der an den vorstehenden Maßnahmen teilnehmenden Arbeitnehmer zu steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn führen oder als nicht steuerpflichtige Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers anzusehen sind.
Lösung Das Finanzgericht Köln hatte das Vorliegen von steuerpflichtigem Arbeitslohn bei Arbeitgeberzuschüssen in Höhe von 2/3 der Kosten bei regelmäßiger Teilnahme am FPZ-Rückenkonzept an unter medizinischen Gesichtspunkten ausgesuchte, an Bildschirmarbeitsplätzen eingesetzte Arbeitnehmer verneint (Urteil des FG Köln vom 27.4.2006, 15 K 388/04). Die Finanzverwaltung hatte allerdings gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr diese Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen.
Praxishinweise
Dipl.-Finanzwirt Jürgen Plenker BC 4/2008 |