Arbeitgeber haften vielfach gegenüber Mitarbeitern bei betrieblicher Altersversorgung
Welche Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten sind den Arbeitgebern auferlegt?

Das Landesarbeitsgericht (LAG Hamm, Urteil vom 6.12.2017, Az. 4 Sa 852/17) entschied, dass der Arbeitgeber auf Schadensersatz haftet, sofern die Beratung bei Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) fehlerhaft war. Und zwar auch dann, wenn die Beratung durch ein Kreditinstitut erfolgt war. Dies gilt analog für Versicherungsvermittler aller Art; denn diese sind ebenfalls im Pflichtenkreis des Arbeitgebers tätig, mithin dessen Erfüllungsgehilfen.
Im Streitfall bemerkte der Mitarbeiter erst nach Auszahlung der bAV, dass auf diese noch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bezahlen waren.
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