Zur Aufstellungs- und Offenlegungspflicht eines Jahresabschlusses von Klein- und Kleinstunternehmen
Fragen und Antworten der Bundesregierung (BT-Drs. 17/4813 vom 18.2.2011, S. 18)
Frage des Abgeordneten Holger Ortel (SPD): „Wann möchte die Bundesregierung Klein- und Kleinstunternehmen von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses und zu dessen Offenlegung befreien?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler vom 14.2.2011: „Die handelsrechtlichen Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten der Kapitalgesellschaften basieren auf zwingenden europäischen Richtlinien (insbesondere der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG). Die Europäische Kommission hat 2009 einen Vorschlag zur Ausnahme von Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Bilanzrichtlinien vorgelegt, der im Rat jedoch noch keine ausreichende Mehrheit gefunden hat. Die EU-Kommission hat für 2011 einen weiteren Vorschlag zur Modernisierung der Bilanzrichtlinien angekündigt, der auch Erleichterungen für kleine Unternehmen enthalten soll. Die Bundesregierung unterstützt diese Vorhaben der EU-Kommission. Eine Verabschiedung der Richtlinienänderungen ist jedoch noch nicht abzusehen. Erst wenn hierfür auf europäischer Ebene die notwendigen Spielräume geschaffen worden sind, können entsprechende Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen für Klein- und Kleinstunternehmen im Handelsgesetzbuch umgesetzt werden.“
Praxis-Info! Angesprochen wird hier der am 26.2.2009 vorgelegte Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der 4. und 7. Richtlinie. Danach sollen Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (GmbH, AG, KGaA und GmbH & Co. KG) – insbesondere Kleinstunternehmen („micro entities“) in den EU-Mitgliedstaaten – Erleichterungen bei den Rechnungslegungsanforderungen gewährt werden. Laut dem genannten, noch ohne ausreichende Mehrheit gemachten Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sind folgende drei Schwellenwerte vorgesehen, von denen zwei an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschritten werden dürfen:
[Anm. d. Red.]
BC 4/2011
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