Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs
BMF-Schreiben vom 15.6.2022, III C 5 – S 7429-b/21/10003 :001; DOK 2022/0594965

Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs insbesondere in Form von Ketten- oder Karussellgeschäften wurde durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451, vgl. BC 2019, 562 ff., Heft 12) eine Regelung getroffen. Hiernach kann der Vorsteuerabzug bzw. die Steuerbefreiung für den entsprechenden Umsatz verwehrt werden.
Ein BMF-Schreiben präzisiert die Fälle, wann objektive Umstände für eine wissentliche Einbindung des Unternehmers in eine Umsatzsteuerhinterziehung vorliegen.
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