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FAQ | FRAG DEN GRÜNEBERG

 

WICHTIGE HINWEISE

  • FRAG DEN GRÜNEBERG unterstützt qualifizierte Juristinnen und Juristen bei der Recherche juristischer Fachinformationen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es nicht die eigenverantwortliche Recherche und Prüfung von Rechtsfragen durch eine qualifizierte Juristin oder einen qualifizierten Juristen ersetzt. Die von FRAG DEN GRÜNEBERG generierten Antworten können fehlerhaft sein und bedürfen einer eigenverantwortlichen Prüfung.
  • FRAG DEN GRÜNEBERG erbringt und ersetzt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG.

WAS IST FRAG DEN GRÜNEBERG?

WIE BENUTZE ICH FRAG DEN GRÜNEBERG?

WIE KOMME ICH AN DEN FRAG DEN GRÜNEBERG? BESTEHT EIN RÜCKGABERECHT?

Was ist die Anwendung FRAG DEN GRÜNEBERG?

FRAG DEN GRÜNEBERG ist eine Online-Anwendung und dient der KI-basierten Erschließung des Werkes Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen (nachfolgend auch nur „Grüneberg“ genannt). Sie bietet die Möglichkeit, mit Inhalten des Grüneberg zu interagieren. Nutzerinnen und Nutzer können den Grüneberg durchsuchen („Suche im Grüneberg”), dem Werk Fragen stellen („Frag den Grüneberg”) und mit ihm einen Dialog führen („Sprich mit dem Grüneberg”). Die von FRAG DEN GRÜNEBERG für die Formulierung der Antworten genutzten Inhalte des Grüneberg werden unter den jeweiligen Antworten als Fundstellen zitiert und im Original, d.h. in „Telegrammsprache“, sowie in einer durch KI übersetzten Langfassung angezeigt. Wenn die Grüneberg-Fundstellen Verweise auf externe Quellen enthalten (z.B. auf Zeitschriften oder andere Kommentare), werden diese – sofern in beck-online.DIE DATENBANK (nachfolgend auch nur „beck-online“ genannt) vorhanden – verlinkt und können von den Nutzerinnen und Nutzern durch Klicken auf den Link in beck-online abgerufen werden.

FRAG DEN GRÜNEBERG ist eine Software-Anwendung für qualifizierte Juristinnen und Juristen, um sie bei der Recherche nach juristischen Fachinformationen zu unterstützen. Die Nutzung von FRAG DEN GRÜNEBERG kann nicht die Konsultation einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts ersetzen. FRAG DEN GRÜNEBERG erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG.

Ist FRAG DEN GRÜNEBERG ein beck-online-Modul?

Nein. FRAG DEN GRÜNEBERG ist die erste Software-Anwendung der neuen KI-basierten Service-Kategorie „Chat-Book“ des Verlags C.H.BECK und kein beck-online-Produkt. 

Was ist ein Chat-Book?

Das sogenannte Chat-Book ist die neue KI-basierte Service-Kategorie des Verlags C.H.BECK. Es bietet die Möglichkeit, online mit Inhalten eines bestimmten Werkes zu interagieren. Nutzerinnen und Nutzer können das Chat-Book durchsuchen, Fragen stellen oder einen Dialog führen. FRAG DEN GRÜNEBERG ist das erste Produkt aus dieser Kategorie. Das Chat-Book besteht aus dem Printwerk Grüneberg in aktueller Auflage und der Grüneberg-Karte.

Verlinkung und Fundstellen in beck-online

FRAG DEN GRÜNEBERG ist kein beck-online-Produkt. Wenn die Grüneberg-Fundstellen Verweise auf externe Quellen enthalten (z.B. auf Zeitschriften, Rechtsprechung oder andere Kommentare), werden diese aber – sofern in beck-online vorhanden – verlinkt und können von den Nutzerinnen und Nutzern durch Klicken auf den Link in beck-online abgerufen werden. beck-online-Kundinnen und -Kunden können im Rahmen ihrer Rechte beck-online wie gewohnt weiternutzen.

Warum muss ich mich bei beck-online registrieren, um FRAG DEN GRÜNEBERG zu nutzen?

Die Anmeldung über beck-online ist mit der Anmeldung für FRAG DEN GRÜNEBERG verknüpft und daher für jede Nutzerin und jeden Nutzer notwendig. Gleichzeitig stellt diese Anmeldung sicher, dass jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer, auch wenn sie keine Abonnentin bzw. er kein Abonnent eines beck-online-Moduls ist, auf die Verlinkungen im FRAG DEN GRÜNEBERG zugreifen und diese abrufen kann. Eine Abo für ein beck-online-Modul ist ausdrücklich nicht notwendig!

Umfang, Zeitraum und Aktualität der Inhalte

Der Umfang und die Aktualität der Inhalte entsprechen dem Stand der 84. Auflage 2025. Es handelt sich um eine auflagengebundene Laufzeit und somit um kein Abo. Die Nutzung endet für die 84. Auflage 2025 automatisch mit dem 31.1.2026. Es ist keine Kündigung der Anwendung nötig.

Wie starte ich die Anwendung?

Die Anwendung starten Sie ab Dezember 2024 auf: https://app.fragdengrueneberg.de oder über fragdengrüneberg.de

Zugangsvoraussetzung und Registrierungsprozess für FRAG DEN GRÜNEBERG

Die Freischaltung für FRAG DEN GRÜNEBERG erfolgt durch die Eingabe des Codes aus Ihrem Buch und des Codes aus Ihrer Grüneberg-Karte.
  1. Grüneberg-Buch und Grüneberg-Karte im Buchhandel oder auf beck-shop.de erwerben
  2. Auf https://app.fragdengrueneberg.de registrieren und den Anweisungen folgen (beck-online Kundinnen und Kunden folgen dem Login und loggen sich mit ihrem gewohnten Zugang ein)
  3. Beide Codes (Code aus Buch und Code der Karte) freirubbeln und nach erfolgter Registrierung/erfolgtem Login eingeben

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Wichtig: 
Rubbeln Sie den Code im Buch nur dann frei, wenn Sie die Grüneberg-Karte gekauft haben und das Buch sicher behalten möchten. Ein etwaiges Rückgaberecht für das Buch besteht nur bei unbeschädigtem Rubbelfeld. Beide Codes sind einmalig einlösbar und verlieren nach erfolgter Freischaltung ihre Gültigkeit. Eine Weitergabe der Codes an Dritte ist nicht zulässig. Nach Beendigung des Freischaltprozesses ist Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse mit den Freischaltcodes verknüpft, sodass Sie die Codes bei zukünftigen Logins nicht mehr eingeben müssen. 

Wie benutze ich die Funktion „Suche im Grüneberg”?

Suchen Sie mittels Stichworten nach relevanten Fundstellen im Grüneberg oder geben Sie direkt einen Paragraphen mit Randnummer ein. Nutzen Sie die Filterfunktion, um die Suche auf ausgewählte Bereiche des Grüneberg zu beschränken. Es können ein Wort, mehrere Wörter, Sätze oder der Paragraph und die Randnummer eingeben werden. Die Software-Anwendung zeigt dann die relevantesten Grüneberg-Fundstellen an. Nutzen Sie die Filterfunktion, um die Suche auf bestimmte Bereiche des Grüneberg zu beschränken.  

Beispiele:

 

  1. Schönheitsreparaturen
  2. Transportrecht Haftungsbeschränkungen
  3. Erben Verjährung Ansprüche
  4. § 1358 Rn. 2
  5. § 2353

Wie benutze ich die Funktion „Frag den Grüneberg”?

Stellen Sie eine ausformulierte Frage, um eine KI-generierte Antwort mit den von der Anwendung herangezogenen Grüneberg-Fundstellen zu erhalten: Geben Sie eine Frage ein, klicken Sie anschließend auf „Frage stellen” oder die Eingabe/Return-Taste. Sodann generiert die Funktion die Antwort und zeigt diese mit den dafür herangezogenen Grüneberg-Fundstellen an. Die betreffenden Fundstellen aus dem Grüneberg können in original “Grüneberg-Telegrammsprache“ sowie in einer durch KI übersetzten Langform angezeigt werden, um den Lesekomfort zu erhöhen. Die in den Grüneberg-Fundstellen enthaltenen Verweise auf externe Quellen lassen sich über eine Verlinkung in beck-online aufrufen, sofern die betreffenden Inhalte dort verfügbar sind.

Beispiele:

  1. Was sind Schönheitsreparaturen?
  2. Was ist ein Allgemeinverbraucherdarlehensvertrag?
  3. Welche Voraussetzungen müssen für den Abschluss eines Kaufvertrags nach dem BGB erfüllt sein?
  4. In welcher Höhe kann ich nach einem Verkehrsunfall die Kosten für einen Mietwagen verlangen?
  5. Kann ich die Miete einer Wohnung wegen eines Schimmelflecks an der Wand mindern?

Wie benutze ich die Funktion „Sprich mit dem Grüneberg”?

Im Dialog mit dieser Funktion schildern Sie komplexere Fälle und vertiefen einzelne Themen über Nachfragen: Stellen Sie eine erste Frage, um eine von der Software-Anwendung generierte Antwort zu erhalten. Geben Sie eine weitere Frage oder eine Aufforderung ein, um den Dialog fortzusetzen. Die KI erkennt kausale Zusammenhänge und unterstützt Ihre Recherche. Sodann generiert die Funktion die Antwort und zeigt diese mit den dafür herangezogenen Grüneberg-Fundstellen an. Die betreffenden Fundstellen aus dem Grüneberg können in original “Grüneberg-Telegrammsprache“ sowie in einer durch KI übersetzten Langform angezeigt werden, um den Lesekomfort zu erhöhen. Die in den Grüneberg-Fundstellen enthaltenen Verweise auf externe Quellen lassen sich über eine Verlinkung in beck-online aufrufen, sofern die betreffenden Inhalte dort verfügbar sind. Fordern Sie die Software-Anwendung auf, erste Entwürfe von E-Mails, Schreiben, Schriftsätzen, Vertragsklauseln o.Ä. unter Berücksichtigung der Antworten entwerfen zu lassen. 

Beispiele:

  1. Beispiel 
    - Wie könnte eine Definition für Schönheitsreparaturen lauten?
    - Welche Fristen gelten bei Schönheitsreparaturen?
    - Entwirf aus der Sicht eines Rechtsanwalts, der den Vermieter vertritt, ein Schreiben, in dem der Mieter aufgefordert wird, Schönheitsreparaturen im Badezimmer durchzuführen. 
  2. Beispiel
    - Kann ich von meinem Arzt die Herausgabe meiner Patientenakte verlangen?
    - Verfasse ein Schreiben, in dem du den Arzt um Einsicht in deine Krankenakte bittest. 
    - Der Arzt weigert sich. Was kann ich machen?
    - Entwirf ein Schreiben, in dem du den Arzt aufforderst, die Ablehnung zu begründen.

Wie kann ich meine Fragen/Eingaben konkretisieren, um ein besseres Ergebnis zu erhalten?

Geben Sie zusätzlichen Kontext an: Wenn FRAG DEN GRÜNEBERG keine passende Antwort geben kann, versuchen Sie, zusätzlichen Kontext hinzuzufügen, um zu sehen, ob die Software-Anwendung die Eingabe besser versteht. 
Beispiel: „Schreibe eine E-Mail aus Sicht eines Anwalts an einen Mandanten. Nimm Bezug darauf, ob ein Käufer das Recht hat, gemäß § 437 BGB vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der gekaufte Gegenstand einen Sachmangel aufweist, und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?”

Präzisieren Sie die Frage/Eingabe: Auch kann es hilfreich sein, die Frage möglichst exakt und zielgerichtet zu formulieren. 
Beispiel: Statt „Was sind meine Rechte als Vermieter?” Schreiben Sie „Darf ein Vermieter die Miete erhöhen, wenn er die Wohnung modernisiert hat, und wenn ja, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen?"

Formulieren Sie die Frage um: In manchen Fällen kann es sein, dass FRAG DEN GRÜNEBERG eine bestimmte Formulierung einer Eingabe nicht versteht. Probieren Sie daher unterschiedliche Formulierungen aus, um eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten.

Starten Sie eine neue Sitzung: Sollten Sie das Gefühl haben, dass die Software-Anwendung Ihr Rechercheziel gänzlich aus den Augen verloren hat, kann es sinnvoll sein, die Sitzung komplett neu zu starten (durch Aktualisieren der Seite).

Warum gibt FRAG DEN GRÜNEBERG unterschiedliche Antworten auf die gleiche Frage?

FRAG DEN GRÜNEBERG liegt ein Large Language Model (LLM) zu Grunde. LLMs verwenden stochastische Methoden, um Text zu generieren. Das bedeutet, dass es eine gewisse Variabilität in den Antworten geben kann, selbst wenn die Ausgangsfrage identisch ist. Dies ist oft darauf zurückzuführen, dass das Modell Wahrscheinlichkeiten für die nächsten Wörter oder Sätze berechnet und es viele Möglichkeiten gibt, eine plausible Antwort zu formulieren. 

Warum gibt FRAG DEN GRÜNEBERG keine Antwort auf meine Frage?

FRAG DEN GRÜNEBERG nimmt nur Bezug auf Inhalte des Grüneberg in der jeweils aktuellen Auflage. Es ist möglich, dass die Inhalte des Grüneberg nicht ausreichend sind, um eine Frage zu beantworten. Die Software-Anwendung zeigt in diesem Fall folgende Fehlermeldung an: „Aus den zur Verfügung stehenden Textabschnitten kann ich die Antwort nicht formulieren”.  

FRAG DEN GRÜNEBERG liefert mir keine Antwort. Was kann ich tun?

Sollte die Anwendung keine Antwort liefern, obwohl Ihnen das System die Rückmeldung gibt, dass Ihre Anfrage bearbeitet wird, so kann das technische Gründe haben. In diesem Fall kopieren Sie bitte Ihre Anfrage, laden die Seite noch mal neu und geben dann die Frage erneut ein. Das System sollte Ihnen die Frage dann entsprechend beantworten.

Warum kann es bei der Beantwortung von Fragen zu verzögerten Antworten kommen?

FRAG DEN GRÜNEBERG unterliegt einer permanenten technischen Optimierung. Daher kann es während der Nutzung zu Verzögerungen in der Verarbeitung kommen. 

Habe ich auch später noch Zugriff auf meine Eingaben und die Antworten von FRAG DEN GRÜNEBERG?

Nein. Sobald Sie die Anwendung verlassen oder sich ausloggen oder ausgeloggt werden, haben Sie keinen Zugriff mehr auf zuvor gestellte Fragen und deren Antworten. Die Suchhistorie wird nicht gespeichert. 

Kann ich Ergebnisse aus dem FRAG DEN GRÜNEBERG in meine Schriftsätze oder Korrespondenz übernehmen?

Sie können die Antworten kopieren und in Ihre Schriftsätze oder Korrespondenz einfügen (Copy and Paste). Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass die FRAG DEN GRÜNEBERG-Antworten keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG erbringen. Die Antworten müssen daher von Ihnen als Nutzerin oder Nutzer überprüft werden. FRAG DEN GRÜNEBERG entbindet auch qualifizierte Juristinnen und Juristen nicht von der Pflicht zur eigenverantwortlichen Recherche und Prüfung von Rechtsfragen im konkreten Einzelfall.

Wie geht FRAG DEN GRÜNEBERG mit meinen Daten um?

Die Anwendung arbeitet unabhängig von externen Quellen in einem geschlossen Datenumfeld, das ausschließlich auf der aktuellen Auflage des Grüneberg basiert. Die eingegebenen Daten sind vor Zugriffen Dritter sicher. Es ist gleichwohl grundsätzlich nicht empfehlenswert, in FRAG DEN GRÜNEBERG personenbezogene Daten einzugeben.

Funktioniert die Nutzung auf unterschiedlichen Geräten?

Ja, die Nutzung der Anwendung funktioniert nicht nur auf dem PC (Windows und Apple), sondern auch auf unterschiedlichen Smart-Devices (z.B. Tablets oder Smartphones, sowohl Android als auch iOS).

Ich habe bereits das Buch mit unbeschädigtem Rubbelfeld. Wo erhalte ich die GRÜNEBERG-Karte?

Im beck-shop oder bei Ihrer Buchhändlerin/Ihrem Buchhändler.

Wie lange gelten die Codes im Buch und auf der Grüneberg-Karte?

Die Gültigkeit der Codes und die Nutzung der Anwendung FRAG DEN GRÜNEBERG enden für die 84. Auflage des Grüneberg automatisch mit dem 31.1.2026.

Warum muss ich ein gedrucktes Buch kaufen? Ich will nur die digitale Anwendung.

FRAG DEN GRÜNEBERG und das gedruckte Buch ergänzen sich gegenseitig. Die Möglichkeit des Lesens längerer Textpassagen und mehrerer Randnummern am Stück sowie die Blätterfunktion bieten nach wie vor nur das Buch. Das ist insbesondere bei Einführungen und im Zusammenhang stehenden Texten von Vorteil und erleichtert beispielsweise das Erfassen von Beziehungen zwischen Kommentierungen sowie der Gesetzessystematik.

Kann ich die Grüneberg-Karte auch nachträglich kaufen und mich für FRAG DEN GRÜNEBERG freischalten lassen?

Ja, wenn Sie das Buch (84. Auflage 2025) mit unbeschädigtem Rubbelfeld besitzen.

Ich habe ein Buch mit beschädigtem Rubbelfeld erworben. Was kann ich tun?

Bitte setzen Sie sich mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin in Verbindung, um zu klären, ob der Code (schon) genutzt wurde. Der Code ist nur einmal nutzbar..

Was, wenn ich den Code beim Freirubbeln zerstöre oder ein leeres Feld vorfinde?

In Einzelfällen kommt es vor, dass der Gutscheincode unter dem Rubbelfeld beim Freirubbeln zerstört wurde, nicht lesbar ist oder Sie ein leeres Feld vorfinden.

1. Bitte Scannen Sie die beschädigte/leere Rückseite der Karte oder fotografieren Sie sie ab
2. Scannen oder fotografieren Sie den Kassenbon
3. Schicken Sie die Bilder an hotline@beck.de.

Ihnen wird nach Prüfung eine neue Karte zugesendet.

Ich habe beide Codes selbst freigerubbelt und den Registrierungsprozess gestartet. Leider kann ich mich mit den beiden Codes nicht einloggen und erhalte eine Fehlermeldung. An wen kann ich mich wenden?

hotline@beck.de

Wer beantwortet technische Fragen?

hotline@beck.de

Ich habe bereits einen Grüneberg (Printwerk) vorbestellt, möchte aber ein Bundle bestehend aus Buch und Karte erwerben/geliefert bekommen. Geht das? 

Falls Sie das Werk im beck-shop bestellt haben, werden wir uns ohnehin unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen das Bundle anbieten. Sollten Sie das Werk im Buchhandel bestellt haben, ändern Sie dort bitte Ihre Bestellung.

Kann ich eine Grüneberg-Karte retounieren?

Im Rahmen eines bestehenden Widerrufs- oder Rückgaberechts können Sie die Grüneberg-Karte bei Ihrer Buchhandlung oder an den beck-shop zurückgeben, sofern die Karte nicht geöffnet wurde. 

Kann ich das Buch Grüneberg retournieren?

Im Rahmen eines bestehenden Widerrufs- oder Rückgaberechts können Sie das Buch bei Ihrer Buchhandlung oder an den beck-shop zurückgeben, sofern das Rubbelfeld unversehrt ist.

Was machen Studentinnen/Studenten, wenn sie FRAG DEN GRÜNEBERG in Zusammenhang mit dem Buch aus der Bibliothek nutzen wollen? 

Derzeit ist eine solche Nutzung leider nicht möglich. 

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