Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)
(letzte Aktualisierung: 02.08.2010)
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.12.2009 ist am 30.12.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 81, S. 3950, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Das Gesetz ist im wesentlichen am 31.12.2009 in Kraft getreten. Artikel 12 ist mit Wirkung vom 01.01.2009 in Kraft getreten. Die Artikel 5 bis 8 und 14 sind am 01.01.2010 in Kraft getreten. Artikel 14 tritt am 01.07.2010 außer Kraft.
Am 03.05.2010 wird die Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums über das Inkraftreten des Artikels 13 des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachtstums im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 18, S. 534, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Mit Erteilung der Genehmigung der Kommission am 21.04.2010 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 21.04.2010 mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft getreten.