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Entwicklungsgeschichte

6. November 2009 Das Bundesfinanzministerium stellt einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachtstums vor.
9. November 2009 Das Bundeskabinett beschließt einen vom Bundesfinanzministerium vorbereiteten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF). Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz sollen die im Koalitionsvertrag (pdf-Datei, Quelle: BMI) der Bundesregierung enthaltenen steuerlichen Maßnahmen des Sofortprogramms zur Entschärfung der Finanzkrise umgesetzt werden. Das Gesetz soll bereits zum 01.01.2010 in Kraft treten.
10. November 2009 Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums wird in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/15).
12. November 2009 Im Bundestag findet die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (BT-Drs. 17/15) statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
12. November 2009 Der Bundestag berät über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Soziale Gerechtigkeit statt Klientelpolitik» (BT-Drs. 17/16).
25. November 2009 Die Oppositionsfraktionen lehnen im Finanzausschuss des Bundestags das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab.
30. November 2009 Die großen deutschen Wirtschaftsverbände begrüßen den von der CDU/CSU und FDP-Fraktion gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (BT-Drs. 17/15) im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags, während Gewerkschaften, Sozialverbände und Wissenschaftler zum Teil erhebliche Kritik üben.
2. Dezember 2009 Der Finanzausschuss des Bundestags nimmt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen an.
4. Dezember 2009 Der Bundestag berät den von der CDU/CSU und FDP-Fraktion gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (BT-Drs. 17/15) in zweiter und dritter Lesung. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/138) angenommen (Gesetzesbeschluss auf BR-Drs-865/09). Die Änderungsanträge auf BT-Drs. 17/154, BT-Drs. 17/149, BT-Drs. 17/148, BT-Drs. 17/155, BT-Drs. 17/158, BT-Drs. 17/159 werden abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: «Soziale Gerechtigkeit statt Klientelpolitik» (BT-Drs. 17/16) wird mit der Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/138) abgelehnt.
18. Dezember 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 865. Sitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 865/1/09), dem vom Deutschen Bundestag am 4. Dezember 2009 verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (BR-Drs. 865/09) gemäß Artikel 104a Absatz 4, Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 106 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 865/09(B)).
30. Dezember 2009 Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.12.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 81, S. 3950, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
31. Dezember 2009 Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz tritt größtenteils in Kraft.
1. Januar 2010 Die Artikel 5 bis 8 und 14 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes treten in Kraft. Artikel 13 tritt mit Wirkung ab dem 01.01.2010 an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu machen.
1. Juli 2010 Artikel 14 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes tritt außer Kraft.
3. Mai 2010 Die Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums über das Inkraftreten des Artikels 13 des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachtstums wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 18, S. 534, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Mit Erteilung der Genehmigung der Kommission am 21.04.2010 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 21.04.2010 mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft getreten.

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