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Ziel des Gesetzes

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung laut einer Pressemitteilung Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der Krise schnell entlasten.

Kindergeld – Kinderfreibeträge

Die Kinderfreibeträge sollen zum 01.01.2010 von 6.024 auf 7.008 Euro und das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro erhöht werden. Für das erste und zweite Kind soll es damit statt 164 Euro 184 Euro geben, für das dritte 190 Euro, ab dem vierten Kind 215 Euro.

Änderungen bei den Unternehmenssteuern

Vor allem sehr einschränkende steuerliche Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen, die die Unternehmenssteuerreform 2008 für Konzerne bedeuten, sollen abgemildert werden. Die Idee bei der Einführung der Zinsschranke war, dass vor allem Konzerne, die in Deutschland Gewinne verbuchen, diese nicht einfach auf Tochtergesellschaften im Ausland verlagern können, um in Deutschland weniger oder keine Steuer zu zahlen. Die Regeln der Zinsschranke stellten krisenbedingt für viele kleine und mittlere Unternehmen ein Problem dar. Deshalb werde unter anderem die Freigrenze von einer Million Euro dauerhaft auf drei Millionen Euro erhöht, um vor allem den Mittelstand zu entlasten.
Ferner sei vorgesehen, Hinzurechnungssätze bei der Gewerbesteuer für Miet- und Pachtzinsen zu reduzieren und Umstrukturierungen durch Änderungen bei der Grunderwerbsteuer zu erleichtern.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro sollen die Betriebe sofort ab Januar abschreiben können. Alternativ soll ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zugelassen werden.

Unternehmensnachfolge erleichtern

Nachfolger von Familienunternehmen sollen in der Krise und auch danach auf sich verändernde Beschäftigungslagen flexibler reagieren können. Denn eine Erbschaftsteuerermäßigung oder Befreiung hänge davon ab, wie lange Unternehmensnachfolger ihren Betrieb fortführen und wie viele Arbeitsplätze sie auf Dauer erhalten.
Außerdem soll die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder sinken: Der neue niedrigere Tarif soll 15 bis 43 Prozent statt bisher 30 bis 50 Prozent je nach Höhe des Erwerbs betragen.

Niedrigere Mehrwertsteuer für Hotels

Für Übernachtungsleistungen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und gewerblichen Fremdenzimmern soll der Mehrwertsteuersatz künftig nur noch sieben Prozent betragen. Damit trage der Gesetzentwurf der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe Rechnung. Das stärke die deutsche – vor allem mittelständisch geprägte – Tourismuswirtschaft.

Förderung erneuerbarer Energien

Ein weiterer Baustein des Gesetzes sei es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Deutschlands Technologieführerschaft bei Energie aus Wind, Sonne oder Wasser solle gesichert werden. Für modular aufgebaute Anlagen, die vor dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden, soll so ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ermöglicht werden.

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