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Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte

Das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte vom 21.07.2010 ist am 26.07.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 38, S. 945, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Das Gesetz ist im Wesentlichen am 27.07.2010 in Kraft getreten. Nur in Artikel 1 Nummer 5 tritt § 30i des Wertpapierhandelsgesetzes am 26.03.2012 in Kraft.

Im Bundestag wird der von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte (BT-Drs. 17/1952) in erster Lesung beraten und in die zuständigen Ausschüsse weiterverwiesen.
Ebenfalls in erster Lesung behandelt wird der Antrag der Linksfraktion: „Banken regulieren – Spekulationsblasen verhindern (BT-Drs. 17/1151).

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