beck-aktuell_Gesetzgebung_Logo_Welle_trans
aktuell_gesetzgebung

Entwicklungsgeschichte

18. Mai 2010 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verbietet bis zum 31. März 2011 ein Reihe von hochspekulativen Geschäften. Dazu gehören so genannte ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen der Euroländer. Ferner sind ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der zehn bedeutendsten deutschen Finanzunternehmen untersagt. Ebenfalls verboten hat die BaFin ungedeckte Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps, CDS) auf Staatsanleihen der Euroländer.
2. Juni 2010

Die Bundesregierung legt einen Entwurf für ein Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (pdf-Datei, Quelle: BMF) vor. Damit soll die gesetzliche Grundlage für das am 18.05.2010 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassene Verbot von bestimmten ungedeckten Leerverkäufen geschaffen werden.

10. Juni 2010 Im Bundestag wird der von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte (BT-Drs. 17/1952) in erster Lesung beraten und in die zuständigen Ausschüsse weiterverwiesen.
Ebenfalls in erster Lesung behandelt wird der Antrag der Linksfraktion: „Banken regulieren – Spekulationsblasen verhindern (BT-Drs. 17/1151).
16. Juni 2010 Kritisch bewertet die Mehrheit der Sachverständigen das von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP geplante Verbot so genannter ungedeckter Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen aus der Eurozone in einer Anhörung des Finanzausschusses. So wird eine teilweise Verlagerung des Finanzmarktes ins Ausland befürchtet, sollte der Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte (BT-Drs. 17/1952) in der derzeitigen Fassung verabschiedet werden ohne eine Regelung auf europäischer Ebene zu finden.
2. Juli 2010 Der Bundestag beschließt die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Regelungen zur Eindämmung von Finanzmarktspekulationen, teilt der Bundestag mit. Entsprechend der durch den Finanzausschuss abgeänderten Fassung des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivatgeschäfte (BT-Drs. 17/1952, BT-Drs. 17/2336) seien nun ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, ebenso untersagt wie der Handel mit Kreditausfallversicherungen (CDS), soweit die Referenzverbindlichkeit zumindest auch eine Verbindlichkeit eines Staates der Eurozone ist und sie nicht der Absicherung von Ausfallrisiken dienen.
Die Anträge der Linksfraktion (BT-Drs. 17/1151, BT-Drs. 17/2336; BT-Drs. 17/1733, BT-Drs. 17/2097) werden auf Empfehlung des Finanzausschusses abgelehnt.
9. Juli 2010 Der Bundesrat nimmt das vom Bundestag am 02.07.2010 verabschiedete Gesetz zur Vorbeugung gegen mißbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (BR-Drs. 397/10) an (BR-Drs. 397/10(B)).
26. Juli 2010 Das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte vom 21.07.2010 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 38, S. 945, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). 
27. Juli 2010 Das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte tritt im Wesentlichen in Kraft.
23. März 2012 In Artikel 1 Nummer 5 tritt § 30i des Wertpapierhandelsgesetzes in Kraft.

Diese Meldung teilen:

Anzeigen

Neuerscheinungen bei C.H.BECK

Teilen:

Menü