Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz
(letzte Aktualisierung: 02.10.2009)
Der Bundestag hat am 23.04.2009 den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/0474) zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN zur Änderung des Grundgesetzes (Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, BT-Drs. 16/680) und den Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz (BT-Drs. 16/1411) in zweiter und dritter Lesung beraten. Die Gesetzentwürfe wurden gemäß der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 16/12019) abgelehnt.