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Entwicklungsgeschichte

9. Juni 1999 Die PDS-Fraktion legt einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz vor (BT-Drs. 14/1129).
23. November 1999 Der Innenausschusses empfiehlt, den Gesetzentwurf der PDS abzulehnen (BT-Drs. 14/2151).
13. März 2002 Die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN legen einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz vor (BT-Drs. 14/8503).
21. März 2002 Im Bundestag findet die erste Beratung des Gesetzentwurfs und dessen Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss statt.
5. Juni 2002 Der Innenausschuß legt seine Beschlussempfehlung und seinen Bericht mit Änderungsvorschlägen vor (BT-Drs. 14/9260).
5. Juni 2002 Die Fraktion der FDP stellt einen Änderungsantrag (BT-Drs.14/9296).
7. Juni 2002 In der zweiten und dritten Beratung im Bundestag wird die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.
11. November 2005 Union und SPD legen ihren Koalitionsvertrag vor, in dem die Einführung eines Volksentscheids auf Bundesebene geplant wird.
25. Januar 2006 Die FDP-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/0474) zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz) in den Bundestag ein.
15.Februar 2006 Die Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN legt den in der 14. Wahlperiode von Abgeordneten der SPD und der SPD-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, der nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht hatte, in geänderter Fassung wieder vor (BT-Drs. 16/680).
9. Mai 2006 Die Linksfraktion legt einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/1411) vor, in dem sie die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz fordert.
11. Mai 2006 Im Bundestag findet die erste Lesung des Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (BT-Drs. 16/680) statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
14. September 2007 Die Fraktion DIE LINKE. erkundigt sich in einer kleinen Anfrage nach der «Umsetzung des Prüfauftrages zur Einführung von Elementen der direkten Demokratie auf Bundesebene» (BT-Drs. 16/6376).
28. September 2007 In ihrer Antwort teilt die Bundesregierung mit, sie wolle den Koalitionsfraktionen nicht vorgreifen, da die Einführung eines Volksentscheids ja die Stellung des Parlaments berühre (BT-Drs. 16/6537).
23. April 2009 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/0474) zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN zur Änderung des Grundgesetzes (Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, BT-Drs. 16/680) und den Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz (BT-Drs. 16/1411) in zweiter und dritter Lesung. Die Gesetzentwürfe werden gemäß der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drs. 16/12019) abgelehnt.

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