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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist am 25.02.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2016 Teil I Nr. 9, S. 254, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Art. 1 § 40 Absatz 2 bis 5 und § 42, die Art. 6, 7 Nr. 2 bis 4 und Art. 17 Nr. 1 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Art. 1 §§ 36 und 37, Art. 7 Nr. 1 und Art. 14 treten am 01.02.2017 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.04.2016 in Kraft.

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