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Entwicklungsgeschichte

11. November 2014 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt einen Referentenentwurf für ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vor (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
27. Mai 2015 Die Bundesregierung beschließt einen Entwurf für ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Regierungsentwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
9. Juni 2015 Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD legen ihren Gesetzentwurf vor (BT-Drs. 18/5089).
11. Juni 2015 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/109, S. 10524).
22. Juni 2015 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dem Bundesrat mit anliegender Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates sowie der Gegenäußerung der Bundesregierung übermittelt (BT-Drs. 18/5295).
10. Juli 2015 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab (BR-Drs. 285/15 Beschluss).
12. August 2015 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats unterrichtet und gibt eine eigene Stellungnahme ab (BT-Drs. 18/5760).
30. September 2015 Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
2. Dezember 2015 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/6904).
3. Dezember 2015 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/5089) in zweiter Lesung und verabschiedet ihn (BT-Plenarprotokoll 18/143, S. 14063C - 14064A).
8. Januar 2016 Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 3/16).
29. Januar 2016 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 3/16 Beschluss).
25. Februar 2016 Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 9, S. 254). Art. 1 § 40 Absatz 2 bis 5 und § 42, die Art. 6, 7 Nr. 2 bis 4 und Art. 17 Nr. 1 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Art. 1 §§ 36 und 37, Art. 7 Nr. 1 und Art. 14 treten am 01.02.2017 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.04.2016 in Kraft.

 
 










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