11. November 2014 |
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt einen Referentenentwurf für ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vor (pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des BMJV). |
27. Mai 2015 |
Die Bundesregierung beschließt einen Entwurf für ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Regierungsentwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
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9. Juni 2015 |
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD legen ihren Gesetzentwurf vor (BT-Drs. 18/5089).
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11. Juni 2015 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/109, S. 10524).
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22. Juni 2015 |
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dem Bundesrat mit anliegender Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates sowie der Gegenäußerung der Bundesregierung übermittelt (BT-Drs. 18/5295).
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10. Juli 2015 |
Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab (BR-Drs. 285/15 Beschluss).
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12. August 2015 |
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats unterrichtet und gibt eine eigene Stellungnahme ab (BT-Drs. 18/5760).
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30. September 2015 |
Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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2. Dezember 2015 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/6904).
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3. Dezember 2015 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/5089) in zweiter Lesung und verabschiedet ihn (BT-Plenarprotokoll 18/143, S. 14063C - 14064A).
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8. Januar 2016 |
Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 3/16).
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29. Januar 2016 |
Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 3/16 Beschluss).
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25. Februar 2016 |
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 9, S. 254). Art. 1 § 40 Absatz 2 bis 5 und § 42, die Art. 6, 7 Nr. 2 bis 4 und Art. 17 Nr. 1 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Art. 1 §§ 36 und 37, Art. 7 Nr. 1 und Art. 14 treten am 01.02.2017 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.04.2016 in Kraft.
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