Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR-Richtlinie) und enthält folgende Regelungen:
- Anforderungen für die Anerkennung als Streitbeilegungsstelle im Verbraucherbereich,
- Sicherung eines flächendeckenden Zugangs zu anerkannten Streitbeilegungsstellen,
- Informationspflichten von Unternehmern über Streitbeilegung,
- Anpassung bestehender Gesetze, die die Verbraucherschlichtung für bestimmte Wirtschaftsbereiche regeln.