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Ziel des Gesetzes

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR-Richtlinie) und enthält folgende Regelungen:

  • Anforderungen für die Anerkennung als Streitbeilegungsstelle im Verbraucherbereich,
  • Sicherung eines flächendeckenden Zugangs zu anerkannten Streitbeilegungsstellen,
  • Informationspflichten von Unternehmern über Streitbeilegung,
  • Anpassung bestehender Gesetze, die die Verbraucherschlichtung für bestimmte Wirtschaftsbereiche regeln.

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