Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts ist am 23.02.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2016 Teil I Nr. 8, S. 233). Art. 1 Nr. 1 und Art. 2 Nr. 2 treten am 01.10.2016 in Kraft, im Übrigen ist das Gesetz am 24.02.2016 in Kraft getreten.