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Entwicklungsgeschichte

18. Juni 2014 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übersendet den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts den Verbänden zur Stellungnahme (RefEntwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer).
4. Februar 2015 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (RegEntwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
13. Februar 2015 Die Bundesregierung übermittelt den Gesetzentwurf dem Bundesrat und äußert sich zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates (BR-Drs. 55/15).
16. März 2015 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 55/1/15).
27. März 2015 Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab (BR-Drs. 55/15 Beschluss).
15. April 2015 Die Bundesregierung übermittelt den Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/4631).
23. April 2015 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/100, S. 9591B - 9596C).
6. Mai 2015 Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Bericht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
2. Dezember 2015 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/6916).
17. Dezember 2015 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/146, S. 14444B).
8. Januar 2016 Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 4/16).
29. Januar 2016 Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 4/16 Beschluss).
23. Februar 2016 Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 8, S. 233). Art. 1 Nr. 1 und Art. 2 Nr. 2 treten am 01.10.2016 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz am 24.02.2016 in Kraft.

 










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