18. Juni 2014 |
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz übersendet den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts den Verbänden zur Stellungnahme (RefEntwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer). |
4. Februar 2015 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (RegEntwurf, pdf-Datei, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz). |
13. Februar 2015 |
Die Bundesregierung übermittelt den Gesetzentwurf dem Bundesrat und äußert sich zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates (BR-Drs. 55/15). |
16. März 2015 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 55/1/15). |
27. März 2015 |
Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab (BR-Drs. 55/15 Beschluss). |
15. April 2015 |
Die Bundesregierung übermittelt den Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/4631). |
23. April 2015 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/100, S. 9591B - 9596C). |
6. Mai 2015 |
Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Bericht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
2. Dezember 2015 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/6916). |
17. Dezember 2015 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/146, S. 14444B).
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8. Januar 2016 |
Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 4/16).
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29. Januar 2016 |
Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 4/16 Beschluss).
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23. Februar 2016 |
Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 8, S. 233). Art. 1 Nr. 1 und Art. 2 Nr. 2 treten am 01.10.2016 in Kraft, im Übrigen tritt das Gesetz am 24.02.2016 in Kraft.
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