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TKG-Novelle

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 03.05.2012 ist am 09.05.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2012, Teil 1 Nr. 19, S. 958, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Das Gesetz ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 10.05.2012 in Kraft getreten.
Artikel 1 ist vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am 10.05.2012 in Kraft getreten. Die §§ 66a, 66b und 66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. § 150 Absatz 7 ist am 01.09.2012 in Kraft getreten, § 46 Absatz 1 Satz 3 tritt am 01.12.2012, § 66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g, 66h Nummer 8 und § 149 Absatz 1 Nummer 13i und j treten am 01.06.2013 in Kraft.
Artikel 2 ist am 11.05.2012 in Kraft getreten.

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