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Entwicklungsgeschichte

18. Dezember 2009 Die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Änderungsrichtlinie „Bessere Regulierung“) wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex).
18. Dezember 2009  Die Richtlinie 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Änderungsrichtlinie „Rechte der Bürger“) wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (pdf-Datei, hinterlegt bei eur-lex).
15.März 2010 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt in einem Eckpunktepapier (pdf-Datei, Quelle: BMWi) Vorschläge zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor.
23. September 2010 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie legt einen Referentenentwurf zur TKG-Novelle vor.
2. März 2011 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMWi). Mit dem Gesetzentwurf sollen umfangreiche Änderungen in den europäischen Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation (2009/136/EG und 2009/140/EG) in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.
7. April 2011 Der Bundestag berät die Anträge der SPD-Fraktion: „Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend stärken“ (BT-Drs. 17/4875) und der Fraktion DIE LINKE: „Telekommunikationsmarkt verbrauchergerecht regulieren“ (BT-Drs. 17/5376) und überweist sie in die zuständigen Ausschüsse.
Die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: „Unerlaubte Telefonwerbung wirksam bekämpfen“ (BT-Drs. 173060) und der Fraktion DIE LINKE: „Unlautere Telefonwerbung effektiv verhindern“ (BT-Drs. 17/3041) werden durch Annahme der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 17/3587 abgelehnt.
15. April 2011 Der Bundesrat nimmt in Kenntnis der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 129/1/11) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (BR-Drs. 129/11) Stellung (BR-Drs. 129/11(B)).
4.Mai 2011 Die Bundesregierung beschließt ihre Gegenäußerung (pdf-Datei, Quelle: BMWi) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen.
12. Mai 2011 Der Bundestag behandelt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (BT-Drs. 17/5707) in erster Lesung und überweist ihn zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss, den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Kultur und Medien.
25. Mai 2011 Die Umsetzungsfrist für die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften läuft aus. Die Europäische Kommission legt Wert auf eine zügige Umsetzung der Richtlinien und hat laut Pressemitteilung vom 23.05.2011 (hinterlegt auf den Seiten der EU) bereits die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht gestellt.
8. Juni 2011 Verbraucherschützer kritisieren die mit der TKG-Novelle geplante Neuregelung der Warteschleifenproblematik als unzureichend. Auch seitens der Wirtschaft stoßen einige Punkte des Gesetzesvorschlags auf Widerstand, wie im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am 08.06.2011 deutlich wird.
27. Oktober 2011 Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Opposition den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (BT-Drs. 17/5707) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie geänderten Fassung (BT-Drs. 17/7521).
Die Änderungsanträge auf BT-Drs. 17/7525 und BT-Drs. 17/7526, sowie die Entschließungsanträge auf BT-Drs. 17/7527 und BT-Drs. 17/7528 werden abgelehnt.
25. November 2011 Der Bundesrat beschließt, zu dem vom Bundestag am 27.10.2011 verabschiedeten Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (BR-Drs. 685/11) gemäß den Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 685/1/11) die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen (BR-Drs. 685/11(B)).
14. Dezember 2011 Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird bezüglich der Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen keine Einigung erzielt, teilt der Bundesrat mit.
8. Februar 2012 Im Streit um die Novelle des Telekommunikationsrechts haben Vertreter von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erzielt, teilt die Pressestelle des Bundesrats mit.
9. Februar 2012 Der Bundestag berät die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 17/8569) und nimmt sie an. Damit wird das vom Bundestag am 27.10.2011 beschlossene Gesetz (BT-Drs. 17/5707, BT-Drs. 17/7521) nach Maßgabe der vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Beschlüsse geändert.
10. Februar 2012 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen zu (BR-Drs. 72/12(B)).
9. Mai 2012 Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 03.05.2012 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2012, Teil 1 Nr. 19, S. 958, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
10. Mai 2012 Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 in Kraft.
Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 in Kraft. Die §§ 66a, 66b und 66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden.
11. Mai 2012 Artikel 2 tritt in Kraft.
1. September  2012 § 150 Absatz 7 tritt in Kraft.
1. Dezember 2012 § 46 Absatz 1 Satz 3 tritt in Kraft.
1. Juni 2013 § 66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g, 66h Nummer 8 und § 149 Absatz 1 Nummer 13i und j treten in Kraft.

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