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Telekommunikationsüberwachung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

(letzte Aktualisierung: 15.04.2008)

Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG ist am 31.12.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 70, S. 3198, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Das Gesetz ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 01.01.2008 in Kraft getreten. Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe d und Artikel 13 Nr. 1 Buchstabe c und Nr. 10 treten am 01.01.2009 in Kraft. Artikel 14 ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. § 12 des Einführungsgesetzes der Strafprozssordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft.

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