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Entwicklungsgeschichte

15. Mai 2003 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt in Berlin gemeinsam mit Prof. Dr. Hans-Jörg Albrecht das Gutachten des Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg zur «Rechtwirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen» vor (Abschlussbericht und Hintergrundinformationen).
27. Juli 2005 Das Urteil der Bundesverfassungsgerichts vom 01.07.2005 zur Überwachung der Telekommunikation (BeckRS 2005, 28075) wird verkündet.
13. April 2006 Die RICHTLINIE 2006/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 15.03.2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (hinterlegt bei Eur-Lex).
08. November 2006 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries leitet den Bundesressorts einen Referentenentwurf zu, mit dem nach Angaben des Bundesjustizministeriums die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung neu geordnet und der Rechtsschutz bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen verbessert werden soll.
18. April 2007 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf, der die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren neu ordnet.
08. Juni 2007 Der Bundesrat nimmt in seiner 834. Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 275/1/07, BR-Drs. zu 275/1/07) Stellung (BR-Drs. 275/07(B)). Dabei macht der Bundesrat auch einige Änderungsvorschläge.
06. Juli 2007 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BT-Drs. 16/5846) statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Berartung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
19. und 21. September 2007 Im Rechtsausschuss des Bundestages finden zwei öffentliche Anhörungen zur Telefonüberwachung statt. Zum einen geht es um die Telekommunikationsüberwachung allgemein, zum anderen wird das Thema Voratsdatenspeicherung behandelt. Grundlage sind zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung (BT-Drs. 16/5846) und der Grünen (BT-Drs. 16/3827) sowie ein Antrag der FDP (BT-Drs. 16/1421).
09. November 2007 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BT-Drs. 16/5846) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages auf BT-Drs. 16/6979 angenommen.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 16/7016) wird abgelehnt, ebenso der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP (BT-Drs. 16/7017).
Der von einzelnen Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung (... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung, BT-Drs. 16/3827) wird in zweiter Beratung gemäß Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 16/6979 abgelehnt.
Der Antrag einzlner Abgeordneter und der Fraktion der FDP: «Reform der Telefonüberwachung zügig umsetzen» (BT-Drs. 16/1421) wird gemäß Buchstabe c der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 16/6979 abgelehnt.
12. November 2007 Wie der Bundestag mitteilte, sieht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/6885) auf die kleine Anfrage einzelner Abgeordneter und der Fraktion der FDP: «Rechtsstaatliche Probleme bei der Überwachung der Telekommunikation über das Internet» (BT-Drs. 16/6694) in der Installation eines Programms zur so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auf einem fremden Computer nicht notwendigerweise eine zu einem Eingriff in Artikel 13 Grundgesetz (Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung) führende Maßnahme.
30. November 2007 Der Bundesrat beschließt in seiner 839. Sitzung gemäß der Empfehlung des Rechtsausschusses (BR-Drs. 798/1/07), zu dem vom Bundestag am 09.11.2007 verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BR-Drs. 798/07), den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 798/07(B)).
31. Dezember 2007 Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 70, S. 3198, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
01. Januar 2008 Das Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 in Kraft. Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe d und Artikel 13 Nr. 1 Buchstabe c und Nr. 10 treten am 01.01.2009 in Kraft. Artikel 14 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 12 des Einführungsgesetzes der Strafprozssordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2009 außer Kraft.

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