Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
(letzte Aktualisierung: 27.02.2007)
Am 23.02.2007 ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 5, S. 106, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Mit Ausnahme von Artikel 3 tritt das Telekommunikationsgesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 3 tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Monats in Kraft.