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Ziel des Gesetzes

Die Bundesregierung hat am 17.05.2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit einer neuen Vorschrift im Telekommunikationsgesetz über die Regulierung neuer Märkte will das Kabinett Innovationen und Investitionen in moderne breitbandige Telekommunikationsnetze fördern.
Zweiter Schwerpunkt des Entwurfs ist die Stärkung von Kundenrechten, wobei ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz jugendlicher Anwender liegt. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll Ende des Jahres in Kraft treten.
Die Regierung will mit dem Entwurf unter anderem den Missbrauch von Mehrwertdienstrufnummern weiter eindämmen. So soll in Zukunft bei Werbung für Diensterufnummern, wie zum Beispiel Auskunftsdiensten, der Preis deutlich lesbar sein. Nach dem Entwurf muss auch bei den so genannten Televote-Rufnummern angesagt werden, was das Gespräch gekostet hat. Vermittelt ein Auskunftsdienst ein Gespräch weiter, soll nach dem Willen des Kabinetts ebenfalls eine Preisansagepflicht bestehen. Auch werde das Auskunftsrecht des Verbrauchers über die Identität des jeweiligen Anbieters ausgeweitet.
Zu einer Verbesserung des Jugendschutzes sollen erweiterte Verpflichtungen von Unternehmen, die Abonnementverträge über so genannte Kurzwahlrufnummern anbieten, führen. Wer zum Beispiel Klingeltöne oder Sportinformationen anbietet, muss künftig dem Verbraucher zunächst die grundlegenden Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst nach einer weiteren Bestätigung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.Dieser ist zudem jederzeit kündbar. Zusätzlich kann der Verbraucher einen Hinweis verlangen, wenn die geschuldete Summe aus dem Vertragsverhältnis 20 Euro im Monat überschreitet. Bei sonstigen Kurzwahldiensten (Einzel-SMS) ist bei Angeboten ab zwei Euro der Preis vor Abschluss des Vertrages anzuzeigen.

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