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Entwicklungsgeschichte

30. April 2003 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit legt einen Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz vor.
15. Oktober 2003 Das Bundeskabinett beschließt den «Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes (TKG)» und leitet ihn sogleich dem Bundesrat zur Stellungnahme zu.
17. Oktober 2003 Der Bundesrat überweist den Gesetzentwurf in die Ausschüsse des Bundesrates (Wirtschaftsausschuss federführend).
7. November 2003 Der Bundesrat stellt in seiner Plenarsitzung einen Antrag auf Fristverlängerung gemäß Art. 76 II 3 GG.
19. Dezember 2003 Der Bundesrat nimmt in seiner Plenarsitzung zum Gesetzentwurf Stellung (BT-Drs. 15/2316 Anlage 2).
14. Januar 2004 Die Bundesregierung macht eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drs. 15/2345).
15. Januar 2004 Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/2316) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit federführend).
10. März 2004 Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit behandelt den Gesetzentwurf in seiner Sitzung und empfiehlt den Entwurf in geänderter Fassung anzunehmen (BT-Drs. 15/2674).
12. März 2004 Der Gesetzentwurf wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 15/2674) mit mündlichen Berichtigungen angenommen.
2. April 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung zum Gesetzentwurf (BR-Drs. 200/04) den Vermittlungsausschuss anzurufen (Beschluss).
5. Mai 2004 Der Vermittlungsausschuss kann sich auf einen geänderten Entwurf zum Telekommunikationsgesetz einigen (BT-Drs. 15/3063).
6. Mai 2004 Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses wird im Bundestag beraten und angenommen. Damit hängt der Gesetzentwurf nur noch von der Zustimmung des Bundesrates ab.
14. Mai 2004 Der Bundesrat stimmt dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf (BR-Drs. 379/04) in seiner Plenarsitzung zu (Beschluss).
25. Juni 2004 Das Telekommunikationsgesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I 2004 Nr. 29, S. 1190, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
26. Juni 2004 Die wesentlichen Vorschriften des Telekommunikationsgesetz treten in Kraft. Lediglich einige Einzelbestimmungen des alten Gesetzes bleiben in Kraft, bis eine Rechtsverordnung gemäß § 66 des neuen Gesetzes erlassen wird.
25. November 2004 Die "Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG-Übertragungsverordnung - TKGÜbertrV)" (BGBl. 2004 Teil I Nr. 60, S. 2899, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag) tritt in Kraft. Mit der Verordnung wird die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) übertragen.
2. Februar 2005 Das Bundeskabinett beschließt den " Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften".
Mit dem Gesetzentwurf werden die bislang in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) enthaltenen Regelungen in das Telekommunikationsgesetz integriert. Weiterhin werden die Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern verbessert.
18. März 2005 Der Bundesrat nimmt in seiner Plenarsitzung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" (BR-Drs. 92/05) Stellung und macht einige Änderungsvorschläge.
7. April 2005 Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vor (BT-Drs. 15/5213 Anlage 3).
15. April 2005 Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/5213) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit federführend).
12. Mai 2005 Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit führt eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf durch.
17. Juni 2005 Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 15/5213) wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs 15/5694) angenommen.
8. Juli 2005 Der Bundesrat beschließt in seiner Sitzung den Vermittlungsausschuss zum Gesetzentwurf anzurufen (BR-Beschluss).
5. September 2005 Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschließt seine Beratungen zum TKG-Änderungsgesetz zu vertagen. Damit ist der Gesetzentwurf gescheitert und muss in der neuen Legislaturperiode erneut eingebracht werden.
11.November 2005

In ihrem Koalitionsvertrag vereinbaren Union und der SPD, dass sie den Aus- und Aufbau neuer breitbandiger Telekommunikationsnetze fördern und deswegen einen entsprechenden neuen Markt für einen bestimmten Zeitraum von Regulierungseingriffen freistellen wollen. Dies soll «in die zu verabschiedende Novelle» des TKG aufgenommen werden.

17.Mai 2006 Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften. Mit einer neuen Vorschrift im Telekommunikationsgesetz über die Regulierung neuer Märkte will das Kabinett Innovationen und Investitionen in moderne breitbandige Telekommunikationsnetze fördern und die Rechte der Kunden stärken.
12. Juni 2006 Die EU-Kommission fordert Nachbesserungen bei der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Es dürfe keine Bevorzugung der Deutschen Telekom beim Aufbau eines Glasfasernetzes geben. Gegenüber bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2002 müsse das neue Gesetz einen «Mehrwert» erkennen lassen, teilte der Sprecher von EU-Medienkommissarin Viviane Reding in Brüssel mit.
7. Juli 2006

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Empfehlung des eigenen Wirtschaftsausschusses zum neuen Gesetz ab, das von der EU-Kommission heftig attackiert wird und verzichtet auf Änderungen am Regierungsentwurf (BR-Drs. 359/06(B)).

18. September 2006

Die Bundesregierung legt ihren Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 16/2581) vor.

21.September 2006 Bündnis 90/Die Grünen treten in einem Antrag (BT-Drs. 16/2625) für mehr Wettbewerb und Verbraucherschutz auf dem Telekommunikationsmarkt ein.
23. Oktober 2006 Im Auschuss für Wirtschaft und Technologie statt findet eine Öffentliche Expertenanhörung statt.
30. November 2006

Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften auf BT-Drs. 16/2581 in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 16/3635 an. Der von Bündnis 90/Die Grünen gestellte Antrag (BT-Drs. 16/2625) für mehr Wettbewerb und Verbraucherschutz auf dem Telekommunikationsmarkt wird abgelehnt.

15. Dezember 2006 Der Bundesrat beschließt, dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87f Abs. 1 und Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 886/06(B)). Dabei werden die Empfehlungen (BR-Drucksache 886/1/06) der Ausschüsse des Bundesrats berücksichtigt.
23. Februar 2007 Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 5, S. 106, hinterlegt beim Bundesanzeiger).
23. Februar 2007 Mit Ausnahme von Artikel 3 tritt das Telekommunikationsgesetz in Kraft. Artikel 3 tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung dieses Gesetzes fogenden Monats in Kraft.

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