Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung vom 28.04.2011 ist am 02.05.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 19, S. 676, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Das Gesetz ist am 03.05.2011 in Kraft getreten.