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Schutz von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht vom 22.12.2010 ist am 27.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 63, S. 2261, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Das Gesetz ist am 01.02.2011 in Kraft getreten.

Der Bundesrat hat am 04.06.2010 unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 283/1/10(neu)) beschlossen, zu dem vom Bundestag am 06.05.2010 verabschiedeten Ausführungsesetz zur EU-Ratingverordnung (BR-Drs. 283/10) den Vermittlungssausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 283/10(B).

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