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Entwicklungsgeschichte

17. Dezember 2010 Mit Bearbeitungsstand vom 17.12.2010 liegt ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein «Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht» vor (hinterlegt beim Bund Deutscher Rechtspfleger).
Januar 2010 Das Bundesjustizministerium versendet den Entwurf eines «Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht» an Länder und Verbände zur Abstimmung.
März 2010 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines «Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht».
4. Juni 2010 Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht (BR-Drs. 229/10) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 229/1/10) Stellung (BR-Drs. 229/10(B)).
30. September 2010 Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht (BT-Drs. 17/2637) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und in den Rechts- und den Innenausschuss überwiesen.
10. November 2010 Der Rechtsausschuss beschließt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht (BT-Drs. 17/2637) mit den Stimmen aller Fraktionen. Lediglich die Linksfraktion enthält sich.
11. November 2010 Der Bundestag nimmt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht (BT-Drs. 17/2637) gemäß der Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/3693) unverändert an.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 17/3705) wird ebenso abgelehnt wie der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/3706).
17. Dezember 2010 Der Bundesrat beschließt, zu dem vom Bundestag am 11.11.2010 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht (BR-Drs. 765/10) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 765/10(B)).
27. Dezember 2010 Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht vom 22.12.2010 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 63, S. 2261, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
1. Februar 2011 Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht tritt in Kraft.

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