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Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 ist am 31.07.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 48, S. 2258, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Artikel 1 Nr. 1a, 2 und in Nr. 7 § 802k Abs. 3 und 4, Nr. 14a und in Nr. 17 § 882g Abs. 8 und § 882h Abs. 2 und 3 sowie Artikel 4 Abs. 4a dieses Gesetzes sind am 01.08.2009 in Kraft getreten. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 01.01.2013 in Kraft.

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