beck-aktuell_Gesetzgebung_Logo_Welle_trans
aktuell_gesetzgebung

Entwicklungsgeschichte

6. Mai 2008 Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen bringen in den Bundesrat einen Gesetzesantrag zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ein (BR-Drs. 308/08).
13. Juni 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 845. Sitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 304/08) den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BR-Drs-304/08(B) in geänderter Fassung gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel des Gesetzentwurfs ist nach Angaben des Bundesrats, die Informationsbeschaffung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung zu verbessern. Darüber hinaus sollen das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft (bisher: eidesstattliche Versicherung) sowie die Führung des Schuldnerverzeichnisses modernisiert werden.
7. August 2008 Der Bundesrat hat, wie der Bundestag am 07.08.2008 mitteilte, seinen Entwurf zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/10069). Die Reform soll vor allem die Möglichkeiten für den Gläubiger, sich über das Vermögen seines Schuldners zu informieren, verbessern. Zudem sollen Schuldnerverzeichnisse und Verfahren modernisiert werden.
4. Dezember 2008 Der Bundestag berät den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BT-Drs. 16/10069) in erster Lesung. Der Entwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
18. Juni 2009 Der Bundestag berät den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BT-Drs. 16/10069) in zweiter und dritter Lesung. Der Entwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 16/13432 angenommen.
Der Antrag einzelner Abgeordneter und der FDP-Fraktion: «Zwangvollstreckung beschleunigen – Gläubigerrechte stärken» (BT-Drs. 16/7197) wird gemäß Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 16/13432 abgelehnt.
10.Juli 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 860. Sitzung, dem vom Bundestag am 18.06.2009 verabschiedeten Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BR-Drs. 568/09) gemäß Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 568/09(B)).
31. Juli 2009 Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 48, S. 2258, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
1. August 2009 Artikel 1 Nr. 1a, 2 und in Nr. 7 § 802k Abs. 3 und 4, Nr. 14a und in Nr. 17 § 882g Abs. 8 und § 882h Abs. 2 und 3 sowie Artikel 4 Abs. 4a des Gesetzes treten in Kraft.
1. Januar 2013 Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung tritt in Kraft.

Diese Meldung teilen:

Anzeigen

Neuerscheinungen bei C.H.BECK

Teilen:

Menü