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Risikobegrenzungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken

(letzte Aktualisierung: 19.08.2008)

Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken ist am 18.08.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 36, S. 1666, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Artikel 1 Nr. 3 und Artikel 5 des Risikobegrenzungsgesetzes treten am 01.03.2009 in Kraft. Artikel 1 Nr. 4 tritt am 31.03.2009 in Kraft. Im Übrigen ist das Risikobegrenzungsgesetz am 19.08.2008 in Kraft getreten.

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