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Entwicklungsgeschichte

15. August 2007 Das Bundeskabinett verabschiedet die Eckpunkte (pdf-Datei, Quelle: BMF) eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken. Die Maßnahmen des Risikobegrenzungsgesetzes sollen unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, entgegenwirken. Das Inkrafttreten des Risikobegrenzungs­gesetzes ist für das Frühjahr 2008 vorgesehen.
20. September 2007 Das Bundesmininsterium der Finanzen übersendet Verbänden und betroffenen Wirtschaftskrei­sen  den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungs­gesetz) zur Kommentierung.
Mit dem Gesetzentwurf werden die am 15.08.2007 vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte eines Risikobegrenzungsgesetzes umgesetzt.
24. Oktober 2007 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Regierungsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF). Ziel des Gesetzentwurfes ist es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums, unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, entgegenzuwirken. Das Risikobegrenzungsgesetz ergänze somit den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG), der am 15.08.2007 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
30. November 2007 Der Bundesrat nimmt in seiner 839. Sitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 763/1/07) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 763/07) gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung (BR-Drs. 763/07(B). Der Bundesrat schlägt einige Änderungen vor und stellt die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes fest.
11. Dezember 2007 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat, wie das Bundesjustizministerium mitteilte, angekündigt, den Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderungen zu verbessern. Ein nachhaltiger Schutz der Darlehensnehmer soll durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht werden. Zypries' Vorschläge sollen in das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken aufgenommen werden.
13. Dezember 2007 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz, BT-Drs. 16/7438) statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
23. Januar 2008 Im Finanzausschuss des Bundestages findet die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz, BT-Drs. 16/7438) statt. Im Rahmen dieser Anhörung wird ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderung mit Experten erörtert. Der zwischen Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium abgestimmte Vorschlag zur Änderung des Kreditwesengesetzes und des BGB soll in das Risikobegrenzungsgesetz mit aufgenommen werden.
21. Februar 2008 Der Bundestag berät den Antrag einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: «Ausverkauf von Krediten an Finanzinvestoren stoppen - Verbraucherrechte stärken» (BT-Drs. 16/8182) und überweist ihn in die zuständigen Ausschüsse.
5. Juni 2008 Der Bundestag berät den Antrag der Abgeordneten Christian Ahrendt, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: «Optimaler Darlehensnehmerschutz bei Kreditverkäufen an Finanzinvestoren» (BT-Drs 16/8548). Der Antrag wird an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
25. Juni 2008 Der Finanzausschuss des Bundestags empfiehlt Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die zu einem besseren Schutz von Immobiliendarlehensnehmern vor Zwangsvollstreckung führen sollen. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird der Entwurf der Bundesregierung für das Risikobegrenzungsgesetz (BT-Drs. 16/7438, BT-Drs. 16/7718) entsprechend erweitert. Die Anträge der FDP: «Optimaler Darlehensnehmerschutz bei Kreditverkäufen an Finanzinvestoren» (BT-Drs 16/8548), der Linksfraktion: «Ausverkauf von Krediten an Finanzinvestoren stoppen - Verbraucherrechte stärken» (BT-Drs. 16/8182) und der Grünen: «Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkrediten stärken» (BT-Drs. 16/5595) finden im Ausschuss keine Mehrheit.
27. Juni 2008 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz, BT-Drs. 16/7438, BT-Drs. 16/7718) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/9778) angenommen. Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 16/9815) wird abgelehnt.
Mit der Annahme des Buchstaben b der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/9778) werden die Anträge der FDP: «Optimaler Darlehensnehmerschutz bei Kreditverkäufen an Finanzinvestoren» (BT-Drs 16/8548), der Linksfraktion: «Ausverkauf von Krediten an Finanzinvestoren stoppen - Verbraucherrechte stärken» (BT-Drs. 16/8182) und der Grünen: «Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verkauf von Immobilienkrediten stärken» (BT-Drs. 16/5595) abgelehnt.
(vgl. auch Plenarprotokoll: «Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen/Darlehensnehmerschutz, pdf-Datei, Quelle: Bundestag)
4. Juli 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 846. Sitzung, nach Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes, dem vom Deutschen Bundestag am 27.06.2008 verabschiedeten Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (BR-Drs. 449/08) gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 449/08(B)).
18. August 2008 Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 36, S. 1666, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Artikel 1 Nr. 3 und Artikel 5 des Risikobegrenzungsgesetzes treten am 01.03.2009 in Kraft. Artikel 1 Nr. 4 tritt am 31.03.2009 in Kraft.
19. August 2008 Das Risikobegrenzungsgesetz tritt größtenteils in Kraft.

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