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Restrukturierungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Banken-Restrukturierungsgesetz)

Das Restrukturierungsgesetz vom 09.12.2010 ist am 14.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 63, S. 1900, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Die Artikel 3 und 4 des Restrukturierungsgesetzes treten am 31.12.2010 in Kraft. Artikel 2 Nummer 16a sowie die Artikel 5, 5 und 7 sind am 15.12.2010 in Kraft getreten. Im Übrigen ist das Gesetz am 01.01.2011 in Kraft getreten.

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