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Entwicklungsgeschichte

31. März 2010 Das Bundeskabinett beschließt ein Eckpunktepapier für die zukünftige Regulierung der Finanzmärkte (Informationen des BMF, hinterlegt beim BMF).
18. Mai 2010 Im Finanzausschuss des Bundestags fand eine öffentliche Anhörung zum Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Finanzmarktregulierung sowie zu verschiedenen Anträgen der SPD-Fraktion, der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/527, BT-Drs. 17/518, BT-Drs.17/471, BT-Drs.17/1422), in denen die Einführung einer Transaktionssteuer gefordert wird, statt.
18. Juni 2010 Der Bundestag lehnt gemäß der Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/2187) die Anträge der SPD-Fraktion, der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/527, BT-Drs. 17/518, BT-Drs.17/471, BT-Drs.17/1422) ab.
5. Juli 2010 Die Bundesregierung legt mit Bearbeitungsstand vom 05.07.2010 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz, pdf-Datei, Quelle: BMF) vor. Der Entwurf sieht ein Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren sowie die Einführung einer Bankenabgabe vor. Damit sollen Systemkrisen verhindert und Banken an den Rettungskosten beteiligt werden, teilt das Bundesfinanzministerium mit.
25. August 2010 Die Bundesregierung beschließt einen Regierungsentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMF) zum „Restrukturierungsgesetz“.
1. Oktober 2010 Der Bundestag berät das von der Bundesregierung vorgelegte Banken-Restrukturierungsgesetz (BT-Drs 17/3024) in erster Lesung und überweist es an den Finanzausschuss. Ziel des Gesetzes sei es, durch ein Reorganisationsverfahren in Schwierigkeiten geratene "systemrelevante Banken" sanieren und reorganisieren zu können.
15. Oktober 2010 Der Bundesrat nimmt in seiner 875. Sitzung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Restrukturierungsgesetz (BR-Drs. 534/10) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 534/1/10) Stellung (BR-Drs. 534/10(B)).
28. Oktober 2010 Der Bundestag berät den Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung( BT-Drs 17/3024, BT-Drs. 17/3362) in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in der Fassung der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/3407) an.
Die Entschließungsanträge auf BT-Drs. 17/3471 und BT-Drs. 17/3472 werden abgelehnt.
26. November 2010 Der Bundesrat stimmt dem vom Bundestag am 28.10.2010 verabschiedeten Restrukturierungsgesetz (BR-Drs. 681/10, zuBR-Drs. 861/10) entgegen der Empfehlungen seiner Ausschüsse, den Vermittlungssausschuss einzuberufen (BR-Drs. 681/1/10) gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zu (BR-Drs. 681/10(B)).
14. Dezember 2010 Das Restrukturierungsgesetz vom 09.12.2010 ist am 14.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 63, S. 1900, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
15. Dezember 2010 Artikel 2 Nummer 16a sowie die Artikel 5, 5 und 7 treten in Kraft.
31. Dezember 2010 Die Artikel 3 und 4 des Restrukturierungsgesetzes treten in Kraft.
1. Januar 2011 Das Gesetz im Übrigen tritt in Kraft.

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