Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (PartGG)
Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist am 18.07.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2013, Teil I Nr. 38, S. 2386, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und am 19.07.2013 in Kraft getreten.