Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Der Gesetzentwurf gilt mit Ablauf der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags am 25.03.2025 als erledigt (§ 125 BTGO 1980).
Diese Meldung teilen: