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Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts

Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts vom 06.12.2011 ist am 12.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 63, S. 2481, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
Artikel 1 § 7 Absatz 3, § 13 Absatz 6 und § 27 Absatz 2, Artikel 3 Nummer 5, 7 und 8 Buchstabe b bis e und Nummer 9, Artikel 5 Nummer 6 und Nummer 9 § 34g und Artikel 7 Nummer 2 sowie die Artikel 19 bis 21, 24 und 25 sind am 13.12.2011 in Kraft getreten. Artikel 22 ist am 01.04.2012 in Kraft getreten. Im Übrigen ist dieses Gesetz vorbehaltlich Artikel 26 Absatzes 4 dieses Gesetzes am 01.06.2012 in Kraft getreten. Artikel 5 tritt im Übrigen am 01.01.2013 in Kraft.

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