Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG)
Das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache ist am 21.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Jg 2018 Teil I, Nr. 48, S. 2648) und tritt am 01.01.2019 in Kraft.
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