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Entwicklungsgeschichte

12. Juli 2018 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht einen Gesetzentwurf für ein Mietrechtsanpassungsgesetz (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
5. September 2018 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf für ein Mietrechtsanpassungsgesetz (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
7. September 2018 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 431/18).
1. Oktober 2018 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/4672).
9. Oktober 2018 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 431/1/18).
19. Oktober 2018 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung des Bundestags).
19. Oktober 2018 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 431/18 Beschluss).
31. Oktober 2018 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats (BT-Drs. 19/5417).
7. November 2018 Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
28. November 2018 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 19/6153).
29. November 2018 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
14. Dezember 2018 Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 611/18 Beschluss).
21. Dezember 2018 Das Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2018 Teil I, Nr. 48, S. 2648).

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