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Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung (Europäisches Mahnverfahren und Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen)

(letzte Aktualisierung: 15.01.2009)

Das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30.10.2008 ist am 04.11.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 50, S. 2122, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Das Gesetz tritt größtenteils am 12.12.2008 in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und b und Nr. 3, 4 und 9 bis 12 tritt am 13.12.2008 in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe d und Nr. 14 tritt am 01.01.2009 in Kraft.

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