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Entwicklungsgeschichte

30. Januar 2008 Das Bundeskabinett beschließt ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union beschlossen (siehe Kabinettsentwurf, Quelle: BMJ). Mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für drei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (Verordnung (EG) Nr. 1896/2006, hinterlegt bei Eur-lex) und zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (Verordnung (EG) Nr. 861/2007, hinterlegt bei Eur-lex), sowie der Verordnung über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Verordnung (EG) Nr. 1393/2007, hinterlegt bei Eur-lex).
Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sollen so für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen werden, die bestehende Hürden wie sprachliche Barrieren oder die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung abbauen. Die neuen Verfahren sollen als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.
14. März 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 842. Sitzung zum dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung (BR-Drs. 95/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 95/1/08) Stellung (BR-Drs. 95/08(B)).
16. April 2008 Mit Datum vom 16.04.2008 liegt der Regierungsentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung nun auch als Bundestagsdrucksache vor (BT-Drs. 16/8839).
19. Juni 2008 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingbrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung (BT-Drs. 16/8839) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf BT-Drs. 16/9639 angenommen.
19. September 2008 Der Bundesrat beschließt, zu dem vom Bundestag am 26.06.2008 verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung (BR-Drs. 612/08) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 612/08(B)).
4. November 2008 Das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30.10.2008 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 50, S. 2122, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
12. Dezember 2008 Das Gesetz tritt größtenteils am 12.12.2008 in Kraft.
12. Dezember 2008 Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und b und Nr. 3, 4 und 9 bis 12 tritt am 13.12.2008 in Kraft.
1. Januar 2009 Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe d und Nr. 14 tritt am 01.01.2009 in Kraft.

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