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Föderalismusreform

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes

(letzte Aktualisierung: 15.12.2006)

Die Macht zwischen Bund und Ländern in Deutschland ist vom 01.09.2006 an grundlegend neu verteilt. Nach jahrelangen Debatten über den größten Verfassungsumbau seit 1949 treten die 21 Grundgesetzänderungen für die Föderalismusreform nun in Kraft. Sie wurden am 31.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 01.09.2006 in Kraft getreten (siehe BGBl. 2006, Teil 1 Nr. 41, S. 2034).
Am 11.09.2006 wurde nun auch das Föderalismusreform-Begleitgesetz im Bundesgestzblatt verkündet (siehe BGBl. 2006, Teil 1 Nr. 42, S. 2098). Die meisten der darin vorgenommenen Änderungen sind am 12.09.2006 in Kraft getreten.

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