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Ziel des Gesetzes

Das Gesetzespaket zur Föderalismusreform enthält zum einen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 16/813), zum anderen den Entwurf eines sog. Föderalismusreform-Begleitgesetzes (BT-Drs. 16/814). Dazu muss zum einen das Grundgesetz (Art. 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c GG), zum anderen eine Vielzahl von Vorschriften auf einfach-rechtlicher Ebene umfassend geändert werden.

 

Mit dem vorgelegten Gesetzespaket sollen die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern entflochten werden und damit die bundesstaatliche Ordnung modernisiert werden. Erklärtes Ziel ist es laut Gesetzesentwurf, die Reformfähigkeit des Staates durch eine Ausweitung des Gestaltungsspielraums der jeweiligen Ebenen in Gesetzgebung und Verwaltung zu verbessern, um so einen effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel, eine dynamischere gesamtwirtschaftliche Entwicklung und eine Konsolidierung der Staatsfinanzen zu erreichen.

 

Um diese Ziele erreichen zu können und dabei sowohl Bund als auch Länder stärken zu können, soll eine deutlichere Zuordnung der Gesetzgebungskompetenzen vorgenommen werden.

 

Die Rahmengesetzgebung soll abgeschafft werden, da sie sich laut Gesetzesentwurf als unzweckmäßig erwiesen hat. Das gelte insbesondere bei der Umsetzung europäischen Rechts. Außerdem wird die Regelung der Zustimmung von Bundesgesetzen im Bundesrat neu bestimmt. Von 60 Prozent soll die Zustimmungsquote auf 35 - 40 Prozent der Bundesgesetze sinken, um die Gesetzgebung des Bundes zu beschleunigen. Als Ausgleich erhalten die Länder eine Reihe neuer eigenständiger Zuständigkeiten. Ein weiterer Kernpunkt ist der Abbau von Mischfinanzierungen und die Neufassung der Möglichkeiten der Finanzhilfen des Bundes. Bei Verhandlungen auf EU-Ebene - in Absprache mit der Bundesregierung - soll die Länderbeteiligung auf drei Kernkompetenzen der Länder reduziert werden: schulische Bildung, Kultur und Rundfunk.

 

Das Gesetzespaket wurde von Bundestag und Bundesrat am 10.03.2006 nach der Aussprache zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen und wird sicherlich noch die eine oder andere Änderung erfahren.

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