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Familiengerichtsverfahren

Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(letzte Aktualisierung: 16.12.2009)

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.12.2008 ist am 22.12.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 61, S. 2586, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag). Das Gesetz ist mit Ausnahme von Artikel 110a Abs. 2 und 3 am 01.09.2009 in Kraft getreten.

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