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Entwicklungsgeschichte

2003 Das Bundesjustizministerium (BMJ) setzt Expertengruppen ein, die Einzelheiten zu einer Reform des Familienverfahrensrechts erörtern sollen.
17. September 2003 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigt auf dem 15. Deutschen Familiengerichtstag an, eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens anzustreben.
6. Juni 2005 Das BMJ legt den «Referentenentwurf eines Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)» vor. (Pressemitteilung, hinterlegt beim BMJ)
15. Februar 2006 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bringt ein Gesetz zur Reform des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen (FamFG) auf den Weg (siehe Gesetzentwurf).
9. Mai 2007 Das Bundeskabinett beschließt eine grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren (vgl. Kabinettsentwurf). Das familiengerichtliche Verfahren und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen künftig vom Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt werden. Die Gerichtskosten dieser Verfahren sollen sich nach dem neuen Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) bestimmen. Die Neuregelung soll Mitte 2009 in Kraft treten.
6. Juli 2007 Der Bundesrat bringt in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 309/07(B)) zur von der Bundesregierung geplanten Reform des Verfahrens in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BT-Drs. 16/6308) zahlreiche Änderungswünsche an. Der Bundesrat äußert u.a. Bedenken, ob dem Bund für die vorgesehene Aufgabenzuweisung an Betreuungsbehörden und Jugendämter nach Inkrafttreten der Föderalismusreform überhaupt die Gesetzgebungskompetenz zustehe. Zudem kritisiert er, dass die finanziellen Auswirkungen der Reform auf die Länderhaushalte im Entwurf nicht konkret dargestellt und daher nicht absehbar seien. Weiterhin fordert der Bundesrat Änderungen bei der Ausgestaltung der Großen Familiengerichte und der Gestaltung der Verfahrensabläufe.
7. September 2007 Die Bundesregierung legt ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats als Anlage 3 des Gesetzentwurfs auf BT-Drs. 16/6308 vor.
11. Oktober 2007 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - BT-Drs. 16/6308) statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
11. Februar 2008 Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - BT-Drs. 16/6308) stößt bei der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages bei den Sachverständigen grundsätzlich auf Zustimmung.
13. Februar 2008 Auch bei einer zweiten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform des Verfahrens in Familiensachen, bei der es speziell um das familiengerichtliche Verfahren geht, bezeichnen fast alle Sachverständigen den Entwurf der Bundesregierung als gelungen. Vor allem die vorgesehene Einrichtung eines so genannten Großen Familiengerichtes mache ihrer Meinung nach Sinn.
27. Juni 2008

In der 173. Sitzung des Bundestags findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - BT-Drs. 16/6308) statt.
Der Bundestag nimmt den Änderungsantrag (BT-Drs. 16/9831) des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung an. Im Anschluss an eine interfraktionelle Vereinbarung wird mit der gemäß § 84 Buchstabe b GO-BT erforderlichen Mehrheit vereinbart, unmittelbar in die dritte Beratung einzutreten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/6308) wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/9733) unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags (BT-Drs. 16/9831) angenommen.
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 16/9816) der Fraktion DIE LINKE zum Regierungsentwurf wird abgelehnt.
(vgl auch Plenarprotokoll: «FGG-Reformgesetz», pdf-Datei, Quelle: Bundestag)

19. September 2008 Der Bundesrat beschließt in seiner 847. Sitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 617/1/08), dem vom Bundestag am 26.06.2008 verabschiedeten Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BR-Drs. 617/08) zuzustimmen (BR-Drs. 617/08(B)). Zuvor hat der Bundesrat die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes festgestellt.
22. Dezember 2008 Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.12.2008 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2008, Teil 1 Nr. 61, S. 2586, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. September 2009 Das Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 110a Abs. 2 und 3 am 01.09.2009 in Kraft.

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